Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB- DiffuPOR Handelsgmbh Stand: August 2017


1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf-, Werkverträge und sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies schriftlich durch uns bestätigt wird. Soweit in der jeweils gültigen Preisliste bzw. in Sonderangeboten unserer Fa. Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen enthalten sind, gehen diese den entsprechenden, nachfolgenden Bedingungen vor, sofern bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf solche Preislisten oder/und Sonderangebote Bezug genommen wird. Alle übrigen nachstehend angeführten Bedingungen behalten ihre Gültigkeit. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen. Wir empfehlen an uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. in Schriftform an uns zu richten.

2. Angebote / Aufträge/ Preis
Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber berechnet. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder des Lieferscheines verbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir sie schriftlich als Festpreise zusagen, sonst kommen die am Tag der Lieferung nach unserer Preisliste gültigen Preise zur Berechnung. Sämtliche angeführte Preise sind ohne Montage, ohne Versicherung und sonstige Nebenkosten, die Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. Die Preise sind unter Zugrundelegung der derzeit geltenden Lohn- und Materialkosten erstellt. Nachstehende Umstände, die wir nicht beeinflussen können und die von unserem Willen unabhängig sind, berechtigen uns zu Preiserhöhungen und zwar: Änderungen und Neufestsetzung von Abgaben oder sonstigen staatlichen Gebühren, Änderungen von Einstandspreisen für Material und Rohstoffe, Lohnerhöhungen aufgrund gesetzlicher und kollektivvertraglicher Vorschriften.

3. Lieferung / Leistung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Erfüllungsort (Leistungsort) ist der Versandort, auch bei Lieferung "frei Bestimmungsort". Der Käufer hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware dort abzuladen. Der Käufer hat die Ware persönlich zu übernehmen und auf ordnungsgemäßen Zustand, korrekte Menge, oder eventuelle Transportschäden zu prüfen – siehe Punkt Gefahrenübergang. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Im Falle einer direkten Zustellung vom Lager unseres Lieferanten (Streckengeschäft) behalten wir uns das Recht vor, Liefertermine gemäß deren Lagersituation korrigieren zu dürfen. Sofern es nicht durch die Natur des Auftrages ausgeschlossen, oder für den Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle einer Korrektur des Liefertermins oder der Notwendigkeit einer Teillieferung wird der Käufer sofort nach Bekanntwerden dieses Umstands von uns darüber informiert. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Käufer bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus.
Arbeitskämpfe, unvorhergesehene Ereignisse, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen, oder im Falle der Unmöglichkeit voll, von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist sinngemäß. Die vorgenannten Umstände verlängern auch dann die Lieferfrist bzw. befreien von der Lieferfrist, wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten. Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

4. Versandkosten
Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns vorbehalten. Bei Zustellung durch Bahn, Post und Frachtführer trägt der Käufer die Versandkosten ab Erfüllungsort. Ist die Lieferung "frei Bestimmungsort" vereinbart, sind Frachtnebenkosten vom Käufer zu tragen.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Lieferer die Versandkosten übernommen hat. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Kunde verpflichtet sich die Ware bei Übernahme vom Auslieferer auf korrekte Menge und etwaige Transportschäden zu prüfen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen sind vom Käufer sofort bei Lieferung auf dem Lieferschein oder Frachtschein des Transportunternehmens zu vermerken und vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen. Das Kennzeichen des Transportfahrzeuges und der Namen des Fahrers sind bei diesem Vermerk anzuführen. Bei Missachtung der Prüfpflicht bei Übernahme, geht bei nicht kontrollierten Fehlmengen oder Transportschäden der Anspruch auf Restware oder Ersatzware verloren. Jeder Vermerk auf Lieferschein oder Frachtschein ist vom Käufer innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei uns zu melden.

6. Mängelrüge / Gewährleistung / Haftung / Garantie
Die Produkte werden mit den bei Normalgebrauch vorauszusetzenden Eigenschaften geliefert. Auftretende Mängel sind nach Ablieferung innerhalb von drei Werktagen bekanntzugeben. Ist der Käufer Unternehmer trifft ihn die Verpflichtung zur Überprüfung der gelieferten Ware, dies zumindest stichprobenartig. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für leichte oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen eines Verschuldens hat der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Waren keine Änderung vorgenommen werden. Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne, sind im Rahmen der handels-, und branchenüblichen Toleranzen zulässig. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Der Verkäufer ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Allfällige Gewährsleistungsansprüche gehen nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Austausch der beanstandeten Ware. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nicht.

§ 933a ABGB (Schadenersatz statt Gewährleistung) und § 933b ABGB (Regress) werden explizit ausgeschlossen.

Eine allfällige Garantie ist beim Garantiegeber geltend zu machen und erfolgt nach dessen Garantiebestimmungen.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher Gemäß § 5d KSchG
Bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz gemäß der §§ 5a ff KSchG kann der Verbraucher von den im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder seiner im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist zurücktreten, wobei es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Es beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax an uns erfolgen.

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
- Dienstleistungen mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird;
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Tritt der Verbraucher nach § 5e KSchG wie oben dargelegt vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und dem vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, sowie der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

8. Produktspezifische Hinweise
Die Ware ist vor und zu Beginn der Verlegung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Die Montage ist sofort einzustellen sobald die Ware Mängel aufweisen sollte und sind wir darüber umgehend zu informieren. Sollte offensichtlich mangelhafte Ware eingebaut werden, gilt der Mangel als akzeptiert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Mängel welche durch nicht fachgerechte Verwendung, Verarbeitung oder Missachtung der Anweisungen der Hersteller verursacht wurden, von uns nicht anerkannt werden. Daher empfehlen wir allfällig fehlende Anleitung oder Beschreibungen des Herstellers anzufordern.

9. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung 14 Tage nach Rechnungsdatum bzw. Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Für Erstgeschäfte behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, eine Forderungsabtretung erst nach Zahlung, gutgeschrieben. Kommt der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig, ebenso bei Wechselprotesten alle noch laufenden Wechsel, ungeachtet des ursprünglichen Verfalltages. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselgebühren trägt der Käufer. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger, vom Lieferer nicht anerkannter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über der jeweils geltenden Nationalbankrate zu bezahlen, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden alle unsere Forderungen, auch die gestundeten, sofort zur Zahlung fällig. Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind vom Käufer zu ersetzen.

10. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns erfüllt hat. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbes nach den Bestimmungen des ABGB. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Käufer darf unser Eigentum nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus einer Weiterveräußerung gemäß den folgenden Absätzen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

11. Rücknahme
Bestellte und gelieferte Ware wird nur nach Zustimmung der Geschäftsführung unter Berechnung einer Stornogebühr von 35% zurückgenommen, und muss unbeschädigt in ganzen Verpackungseinheiten am Erfüllungsort übergeben werden. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Gerichtsstand einschließlich für Wechsel- und Scheckklagen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht, sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

13.Sonstiges
Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass (teilweise) Waren direkt vom Produzenten bzw. Vorlieferanten an diesen geliefert werden (Streckengeschäft). Bei einem solchen Streckengeschäft übernehmen wir keine Haftung für schuldhaftes Verhalten des direkten Leistungserbringers und gilt ein solcher nicht als unser Erfüllungsgehilfe. Unsere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem direkten Leistungserbringer (Produzent/Lieferant) werden bereits jetzt an den Käufer abgetreten, sodass dieser direkt zur Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Produzenten/Lieferanten berechtigt ist. Diese Abtretung erfolgt natürlich unter der Voraussetzung, dass dieser kein Zessionsverbot seitens des Vorlieferanten entgegensteht.

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